Forward-Darlehen

Forward-Darlehen sind bei privaten Immobilieneigentümern ein beliebtes Mittel zur Sicherung der Kreditbelastung. Als Forward-Darlehen bezeichnet man den vorzeitigen Abschluss einer Anschlussfinanzierung (also vor Ablauf der regulären Zinsfestschreibung bzw. vor Auslauf des bestehenden Darlehens). Die Inanspruchnahme des Anschlussdarlehens erfolgt, wenn der Vertrag für das auslaufende Darlehen beendet ist. Die Restschuld des Darlehens wird mit dem Darlehensbetrag des neuen Darlehens aus-geglichen. Während der Forward-Periode entstehen keine Kosten wie Zinsen oder Bereitstellungszinsen.

 

Vorteile:
• Sicherung der günstigen Konditionen in einer Niedrigzinsphase
• Keine Bereitstellungszinsen bis zur Auszahlung des Darlehens